DiWiTech - Sach­verständigen­büro

Dr. Dieter Pfannstiel, Gründer und Inhaber des DiWiTech-Sachverständigenbüros, bietet Ihnen als international tätiges Sachverständigenbüro qualifizierte Sachverständigen Leistungen in einem breiten Tätigkeitsbereich an.

Dr. Dieter Pfannstiel ist BDSF-geprüfter und nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Automatisierungstechnik.

Kern- kompetenzen

Kern­kompetenzen

Begutachtung von:

Erstellung von Gutachten zu:

Funktionale Beurteilung des technisch wissenschaftlichen Hintergrundes als auch die Bewertung von …

 … Steuer- und Regelungssystemen:

… Automatisierte Anlagen bzw. Prozesse verschiedenster Art in  verschiedenen Bereichen:

Zertifikate

BDSF - geprüfter Sachverständiger

Zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024

Zertifiziert nach DIN EN ISO / IEC 17024

Arbeitsgebiete

Unser Team ist spezialisiert auf eine Vielzahl von Dienstleistungen. Aktuelle Unterlagen zu dem DiWiTech-Sachverständigenbüro finden Sie unter Aktuelles.

Gutachten:

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Sachverständigengutachten
  • Schiedsgutachten

Erstellung von Gutachten für:

  • Gerichte
  • Versicherungen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Für errichtete Anlagen:

  • Gutachten / Stellungnahme vor Ablauf der Gewährleistungsfristen
  • Schadensermittlung
  • Mängelfeststellung
  • Reparaturkostenermittlung
  • Einholung von Angeboten

Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn von Arbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Ausführung der Maßnahme entstehenden bzw. zu erwarteten Schäden oder Mängeln.

Ein Beweissicherungsverfahren dokumentiert also den aktuellen Zustand in Form eines Gutachtens. Sollte sich der Zustand anschließend ändern, sind die Beweise über den Zustand zum Zeitpunkt der Beweissicherung festgehalten.

 

Wann benötigt man zum Beispiel ein Beweissicherungsgutachten:

  • Wenn Sie beweisen müssen, dass ein Gerät oder eine Maschine schadhafte Mängel aufweist
  • Wenn Sie den momentanen Zustand der Maschine oder Anlage belegen wollen, weil der bauliche Zustand der Maschine bzw. Anlage verändert werden soll

Ein Beweissicherungsgutachten kann aber auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens beauftragt werden.

In vielen Bereichen ist oft eine unabhängige und objektive Anlagen- und Sachverhaltprüfung erforderlich:

  • Vertragliche Meinungsdifferenzen durch mangelhafte Leistungserbringung
  • Überprüfung einer Leistung auf fach-, funktions- und ausschreibungsgerechte Ausführung

Der Ist-Zustand wird durch das Sachverständigenbüro erfasst, mit der vertraglichen Leistungserbrinung bzw. mit der Ausschreibung verglichen und bewertet.

Das Ergebnis der Prüfung dient dann als Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess.

Zur Schadensregulierung muss

  • zuerst der Ist-Zustand als Grundlage erfasst werden
  • anschließend die Schadensursache festgestellt werden und
  • abschließend die Kosten für die Wiederherstellung und für eventuell weitere Maßnahmen ermittelt werden.

Das Gutachten schlüsselt dabei alle relevanten Punkte klar und übersichtlich auf, damit eine korrekte Schadensregulierung erfolgen kann.